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HandySchutzbrief

4,99€
Gerätewert | Deckungssumme
lieferbar
Produktbeschreibung

HandySchutzbrief

  • Bietet weltweiten Schutz vor Unfallschäden
  • mit Selbstbeteiligung 25 | 50 | 75 Euro

bis 250 Euro | SB 25 €

bis 500 Euro | SB 50 €

bis 750 Euro | SB 50 €

bis 1000 Euro | SB 50 €

bis 1500 Euro | SB 75 €

bis 2000 Euro | SB 75 €

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Der HandySchutzbrief ist eine Elektronikversicherung für Ihr neues (d.h. bis zu 14 Tage altes) Handy, Smartphone, Smartwatch oder Tablet und schützt es im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung. Die Versicherung kann nur von Personen mit gewöhn- lichem Aufenthalt (Wohnsitz) in Deutschland bzw. von Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in Deutschland haben, abgeschlossen werden. Was ist versichert? Die versicherten Hauptrisiken sind folgende: Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden,soweit durch diese Schäden derbestimmungsgemäße Gebrauch,insbesondere das Sicht- und Bedienungsfelddes Displays oder sonst die Funktionsweisedes versicherten Gerätes beeinträchtigt ist. Schäden durch Brand, Explosion, Implosion,Überspannung, Induktion, Kurzschluss desversicherten Gerätes. Schäden durch Plünderung, Sabotage,Vandalismus und vorsätzliche, wider-rechtliche Beschädigung des versichertenGerätes durch unberechtigte Dritte. Konstruktions-, Material- oder Fabrikations-bzw. Montagefehler, soweit der Anspruchnicht im Rahmen der Garantie desHerstellers oder Händlers oder dergesetzlichen Gewährleistung geltendgemacht werden kann. Hinsichtlich der Versicherungssumme(Deckungssumme) gilt Folgendes: Die maximale Versicherungssumme wird beiAbschluss des Vertrages vereinbart. Wird im Versicherungsfall das Gerätrepariert, werden die Reparaturkostenmaximal in Höhe der vereinbartenVersicherungssumme ersetzt. Sollte der Kaufpreis geringer als dieVersicherungssumme sein, leisten wirmaximal in Höhe des Kaufpreises. Sollte ein Austausch günstiger sein als eineReparatur, behalten wir uns das Recht vordas versicherte Gerät auszutauschen. Im Versicherungsfall tragen Sie einenSelbstbehalt in Höhe von 10% desKaufpreises des versicherten Gerätes zumZeitpunkt der Anschaffung.


Faire Schadensregulierung

Sind alle Kriterien erfüllt, wird Ihr Schaden 100-prozentig reguliert

Kundenzufriedenheit mit Herz

Assurant hat die niedrigste Reklamationsquote

Bei uns ist alles echt

Unsere autorisierten Servicepartner verwenden ausschließlich Originalteile

Welche Verpflichtungen habe ich? Ihr Handy, Smartphone, Smartwatch oder Tablet ist nur als Neugerät versicherbar. Sie haben denVersicherungsvertrag daher zusammen mit dem Kauf des zu versichernden Gerätes abzuschließen, spätestensjedoch innerhalb von 14 Tagen danach, anderenfalls erlangen Sie keinen Versicherungsschutz. •Damit wir den Vertrag mit Ihnen ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie Fragen nach bestimmten Gefahrumständen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss gestellt werden, unbedingt wahrheitsgemäßund vollständig beantworten. •Sie haben alle Kauf- und Garantiebelege für das versicherte Gerät aufzubewahren sowie auf unser Verlangenvorzulegen. •Wird das versicherte Gerät während der Vertragslaufzeit durch ein Neu- oder Ersatzgerät gleicher Art und Güteersetzt, haben Sie uns dies unter Angabe der IMEI-Nummer in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochennach Erhalt des Neu- oder Ersatzgerätes anzuzeigen. •Eine Veräußerung (z.B. Verkauf) des versicherten Gerätes haben Sie oder der Erwerber uns unverzüglichanzuzeigen. •Sie haben uns eine Änderung Ihres Namens bzw. Firma und/oder Ihrer Anschrift mitzuteilen. •Sobald Sie Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangen, müssen Sie dies uns unverzüglich, spätestensinnerhalb von 14 Tagen, mitteilen, vor Einleitung von Maßnahmen (z. B. Tausch des versicherten Gerätes oderNeukauf) unsere Weisungen einholen und, soweit zumutbar, danach handeln sowie nach Möglichkeit für dieAbwendung oder Minderung des Schadens sorgen. •Sie haben uns oder das von uns beauftragte Unternehmen bei der Schadensermittlung und -regulierung zuunterstützen und auf Verlangen jede Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen, die für dieFeststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist. Das versicherte Gerätist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wann und wie zahle ich?Der Erstbeitrag ist an dem Monatsersten zu zahlen, der auf den Abschluss des Vertrages folgt. Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn des neuen Zahlungszeitraumes – jährlich oder vierteljährlich – zu zahlen. Obeine jährliche oder vierteljährliche Zahlung zu erfolgen hat, richtet sich nach der Höhe der Versicherungsprämie. DieHöhe der Versicherungsprämie und der Zahlungszeitraum – jährlich oder vierteljährlich – können Sie dem Angebotund dem Versicherungsschein sowie der Rechnung entnehmen. Die Beiträge sind jeweils per SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Wann beginnt und endet die Deckung?Der Versicherungsschutz (Deckung) beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrags und mit Zahlung desvollständigen Erstbeitrages. Zahlen Sie den Erstbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt derVersicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Wird der Versicherungsvertrag nicht am Kauftag des Gerätes abgeschlossen, gilt eine Wartezeit von vier Wochen, inder kein Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Er endet vorzeitig, wenn derVersicherungsvertrag, z. B. durch Kündigung, beendet wird. Wie kann ich den Vertrag kündigen?Wir gewähren Ihnen für diesen Versicherungsvertrag eine Widerrufsfrist von vier Wochen nach Abschluß desVersicherungsvertrages Abweichend von den Versicherungsbedingungen haben Sie das Recht, den Vertrag erstmalig nach 24 Monaten unddanach jährlich mit je einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Über den Kündigungszeitpunkt hinaus bereitsgezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet. Wir haben das Recht, den Versicherungsvertrag jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist voneinem Monat zu kündigen. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag kündigen. Handelt es sich um einen Vertrag inder oben unter Buchstabe a) genannten Variante, können Sie auch in diesem Fall den Vertrag zu jedem beliebigenZeitpunkt in der Zukunft kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Handelt es sich um einenVertrag in der oben unter Buchstabe b) genannten Variante, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nachAbschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einembeliebigen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Vertragsjahres, kündigen. Wir könnenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung mit einerFrist von einem Monat kündigen. Wenn Sie das versicherte Gerät veräußern (z.B. verkaufen) ist der Erwerber berechtigt, den Versicherungsvertragmit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Sein Kündigungsrechterlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen derVersicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausübt. Wir sind berechtigt, den Versicherungs-vertrag gegenüber dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Unser Kündigungs-recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Veräußerung ausüben. Die Kündigungserklärung ist zu richten an: Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt amMain, Fax: 01805-008116 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min.), E-Mail:kundenservice@assurant.com.


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